Guatemala
Entdecken Sie Immobilienangebote in den malerischsten Regionen Guatemalas.
Finden Sie Ihre Traumimmobilie in einem Land, in dem kolonialer Charme auf unberührte Natur trifft – mit atemberaubenden Ausblicken auf Vulkane, Seen und tropische Wälder.
Dank fortschrittlicher Filter können Sie die Angebote leicht an Ihre Bedürfnisse anpassen und den perfekten Ort für sich entdecken – von charmanten Villen am Atitlán-See bis zu modernen Apartments im lebhaften Antigua Guatemala.
Wohnanlage - Alana
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
201 000 $
Polanco Parque Boutique
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
134 000 $
Portales Park - Zone 17
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
101 700 $
Parque Mateo - Zone 7,
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
135 000 $
Polanco Parque Boutique
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
134 000 $
Mariscal-Park - Strefa 11
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
106 000 $
Portales Park - Zone 17
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
101 700 $
Parque Mateo - Zone 7,
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
135 000 $
Polanco Parque Boutique
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
134 000 $
Portales Park - Zone 17
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
101 700 $
Mariscal-Park - Strefa 11
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
106 000 $
Vista Verde Park - Zone 15
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
121 000 $
Wohnanlage - Alana
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
201 000 $
Vista Verde Park - Zone 15
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
121 000 $
Sotobosque Parque Boutique
Guatemala / Alta Verapaz / Yalcoc
150 000 $
Kann ein Ausländer in Guatemala eine Immobilie kaufen?
Ja, Ausländer können in Guatemala nahezu zu den gleichen Bedingungen wie Einheimische Immobilien erwerben.
Das guatemaltekische Recht sieht keine wesentlichen Einschränkungen für den Immobilienbesitz durch Ausländer vor – mit Ausnahme von Gebieten, die sich innerhalb von 15 Kilometern von den Landesgrenzen oder der Küste befinden, wo spezielle Genehmigungen der Regierung erforderlich sind.
Abgesehen von dieser Ausnahme ist der Immobilienkauf völlig legal und sicher. Der Kaufprozess erfolgt über einen Notar, der die Eigentumsurkunde (escritura pública) erstellt und sie im Registro General de la Propiedad einträgt.
Ausländische Käufer können Immobilien entweder auf ihren eigenen Namen oder über eine lokale Gesellschaft besitzen, was oft steuerliche und administrative Vorteile bietet.

